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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vermietung Trotte Iselisberg
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vermietung der Räumlichkeiten der Trotte Iselisberg durch zimmerli consulting & commerce (nachfolgend "Vermieterin") sowie die Nutzungsbedingungen während der Mietdauer.
Sie gelten für sämtliche Mietverhältnisse und Zusatzleistungen. Mit Annahme eines Angebots akzeptiert der Mieter diese Bedingungen vollumfänglich — für sich selbst sowie für alle Gäste und beauftragten Personen.
2. Mietobjekte und Kapazitäten
Die Trotte Iselisberg kann gemietet werden als:
-
Trottenraum — max. 50 Personen
-
Thurtalstube — max. 50 Personen
-
Gesamte Trotte — max. 100 Personen
Die maximale Personenzahl ist verbindlich einzuhalten. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Gästezahl die angegebene Kapazität zu keinem Zeitpunkt überschreitet.
3. Anfrage und Vertragsabschluss
Die Anfrage erfolgt über das Onlineformular auf der Website. Sie stellt keine verbindliche Buchung dar, und die angezeigte Preisberechnung dient ausschliesslich der Orientierung.
Nach Prüfung der Anfrage erstellt die Vermieterin ein individuelles Angebot. Ein Mietvertrag kommt erst durch die ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Vermieterin zustande.
4. Mietpreise und Leistungsumfang
Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste und verstehen sich inklusive Nebenkosten und Endreinigung.
Die Preise gelten für das laufende Jahr. Bei steigenden Kosten oder veränderten Marktbedingungen behalten wir uns eine Anpassung der Preise jeweils zum Jahresbeginn vor.
Geschirr wird separat verrechnet. Für die Nutzung des vorhandenen Geschirrs wird CHF 4.– pro Person verrechnet.
5. Mietdauer
Die Standardmietdauer beträgt:
-
Beginn: 10:30 Uhr am Veranstaltungstag
-
Ende: 09:00 Uhr am Folgetag
Zusätzliche Miettage können vereinbart werden und werden gemäss Preisliste verrechnet. Für Hochzeiten wird eine 3-Tagesmiete (Für Aufbau, Fest und Abbau) verrechnet.
6. Zusatzleistungen
Zusätzliche Leistungen wie Dekoration oder weitere veranstaltungsbezogene Services können Bestandteil des Angebots sein. Die Vermieterin verrechnet diese Leistungen direkt an den Mieter. Zur Durchführung können externe Partner beauftragt werden, welche ausschliesslich die zur Leistungserbringung notwendigen Informationen erhalten.
7. Zahlung und Schlüsselübergabe
Die Zahlung erfolgt gemäss individueller Vereinbarung. Eine Anzahlung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Schlüsselübergabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung, entweder gegen Rechnung vor der Schlüsselübergabe oder aber vor Ort bei Schlüsselübergabe in Bar oder mit TWINT.
8. Optionale Terminreservierung
Interessenten haben die Möglichkeit, einen Wunschtermin gegen eine Reservierungsgebühr von CHF 30.– für die Dauer von 4 Wochen zu reservieren (Option).
Die Reservierungsgebühr wird bei Vertragsabschluss mit dem Mietpreis verrechnet.
Kommt innerhalb von 4 Wochen kein Mietvertrag zustande, verfällt die Option automatisch und der Termin wird wieder zur freien Buchung freigegeben. Die Reservierungsgebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Ohne bezahlte Reservierungsgebühr bleibt ein angefragter Termin für andere Interessenten frei buchbar.
9. Stornierung
Bei schriftlicher Stornierung durch den Mieter gelten folgende Bedingungen:
-
Bis 30 Tage vor Anlass: kostenlos
-
30 bis 8 Tage vor Anlass: 50 % der vereinbarten Kosten
-
7 bis 0 Tage vor Anlass: 100 % der vereinbarten Kosten
Nicht angefallene Drittkosten (z.B. nicht erbrachte Zusatzleistungen) werden nicht verrechnet.
10. Nutzungsregeln und Hausordnung
Der Mieter ist verpflichtet, die folgenden Regeln einzuhalten und dafür zu sorgen, dass alle Gäste und beauftragten Personen diese ebenfalls respektieren.
10.1 Nachtruhe
Ab 22:00 Uhr gilt im Aussenbereich Nachtruhe. Es sind verboten:
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Musik im Aussenbereich
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Laute Gespräche oder störende Geräusche nach aussen
Die Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft ist verpflichtend.
10.2 Feuer und besondere Effekte
Nicht erlaubt sind:
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Feuerwerk und Knallkörper
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Himmelslaternen
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Feuershows oder offene Feuer ohne Genehmigung
Kerzen und kontrollierte offene Flammen sind erlaubt, sofern sie sicher verwendet werden und keine Brandgefahr besteht.
10.3 Parkierung
Parkieren ist ausschliesslich auf den dafür vorgesehenen Flächen innerhalb des Geländes gestattet. Es gilt ein striktes Parkverbot:
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Entlang der Strasse
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Auf Flurwegen
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Auf nicht vorgesehenen Flächen
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind auf dem Gelände nicht gestattet. Campieren ist nicht erlaubt.
10.4 Dekoration und Einrichtungen
Dekorationen dürfen keine dauerhaften Schäden verursachen. Es sind nicht erlaubt:
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Nägel, Schrauben oder dauerhafte Befestigungen an Wänden oder Decken
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Klebstoffe oder Klebebänder, die Oberflächen beschädigen
Mobiliar, Einrichtungen und technische Anlagen sind sorgfältig zu behandeln. Veränderungen oder Beschädigungen sind der Vermieterin unverzüglich zu melden.
Ausserordentliche Verschmutzungen oder zusätzlicher Reinigungsaufwand, der über die normale Endreinigung hinausgeht, werden separat in Rechnung gestellt.
11. Schäden und Haftung
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst, seine Gäste oder beauftragten Personen verursacht werden.
Die Benutzung von Einrichtungen, Spielgeräten und Aussenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verluste oder Schäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für vergessene, verlorene oder zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
12. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung der Trotte Iselisberg, abrufbar unter www.trotte-iselisberg.ch.
13. Recht
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Betreiberin.
Stand: August 2026
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